25. Januar 2018

Niederspannungsanlagen mit Funktionserhalt im Brandfall

Niederspannunganlagen
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Niederspannungsanlagen mit
Funktionserhalt im Brandfall
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Gebäudeautomation
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Beleuchtung
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Sicherheitsbeleuchtung
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DGUV V3

Durch den Funktionserhalt von Niederspannungsschaltanlagen sollen Sicherheitstechnische Anlagen auch im Falle eines Brandes wirksam bleiben. Die dazu gehörigen Leitungsanlagen und Bauteile müssen so beschaffen sein, das die Sicherheitstechnischen Anlagen im Brandfall ausreichend lange Funktionsfähig bleiben. Anforderungen an den Funktionserhalt von Leitungsanlagen und deren Bauteilen im Brandfall ergeben sich Bauordnungsrechtlich ausschließlich der aus Musterleitungsanlagenrichtlinie MLAR. Durch unsere langjährige Erfahrung im Anlagetechnischen Brandschutz sind wir daher der richtige Ansprechpartner.
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